Jeder gesetzlich Versicherte muss für eine Heilmittelverordnung, die vom Arzt verschrieben wurde, eine Zuzahlung leisten. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich danach, was der zuständige Arzt verordnet hat. Falls Sie eine Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten, bringen Sie diese bitte bei der ersten Behandlung mit.